Im Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) ist an keiner Stelle konkret geregelt, wie eine Betriebsvereinbarung aufzubauen ist, welchen Inhalt sie haben sollte und welche gesetzlichen, tariflichen und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Zudem handelt es sich bei einer Betriebsvereinbarung um einen juristischen Text, der im Streitfall von Juristen angewendet und ausgelegt wird. Deshalb sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsvereinbarung nicht auf Muster und Vorlagen, sondern auf professionelle Hilfe von juristischen Experten zurückgreifen, wenn Sie sich auf diesem Gebiet unsicher fühlen.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Aufgrund unserer mehr als 15jährigen Erfahrungen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen sind wir bestens geeignet, maßgeschneiderte betriebliche und rechtlich saubere Regelungen zu entwerfen. Wir helfen Ihnen gern.