UNSERE VORGEHENSWEISE BEI EINER BETRIEBSVEREINBARUNG

  • Kostenfreie Vorbesprechung einschließlich Sichtung von Unterlagen und erster Einschätzung der Rechtslage sowie Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise; Erstellung eines pauschalen transparenten abschließenden Honorarangebots;
  • Ausführliche Erarbeitung des betrieblichen Hintergrundes bzw. Anlasses für den Abschluss der Betriebsvereinbarung (insbesondere: Welche Betriebspartei möchte was erreichen? Welches Defizit im Betrieb soll beseitigt werden? Welche Tarifverträge sind zu berücksichtigen? Welche anderen Betriebsvereinbarungen sind zu berücksichtigen? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen usw.);
  • Keine pauschale Verwendung von Mustern, sondern jeweils individuelle Lösungen;
  • Berücksichtigung von Tarifverträgen und des Grundsatzes des Tarifvorrangs nach § 77 Abs. 3 BetrVG;
  • Berücksichtigung fast jeglicher Zeitvorgaben
  • Bearbeitung weitgehend per E-Mail, GoTo-Meeting und telefonisch; wenn gewünscht auch im Rahmen persönlicher Besprechungen;
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