UNSERE VORGEHENSWEISE BEI EINER BETRIEBSVEREINBARUNG
Kostenfreie Vorbesprechung einschließlich Sichtung von Unterlagen und erster Einschätzung der Rechtslage sowie Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise; Erstellung eines pauschalen transparenten abschließenden Honorarangebots;
Ausführliche Erarbeitung des betrieblichen Hintergrundes bzw. Anlasses für den Abschluss der Betriebsvereinbarung (insbesondere: Welche Betriebspartei möchte was erreichen? Welches Defizit im Betrieb soll beseitigt werden? Welche Tarifverträge sind zu berücksichtigen? Welche anderen Betriebsvereinbarungen sind zu berücksichtigen? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen usw.);
Keine pauschale Verwendung von Mustern, sondern jeweils individuelle Lösungen;
Berücksichtigung von Tarifverträgen und des Grundsatzes des Tarifvorrangs nach § 77 Abs. 3 BetrVG;
Berücksichtigung fast jeglicher Zeitvorgaben
Bearbeitung weitgehend per E-Mail, GoTo-Meeting und telefonisch; wenn gewünscht auch im Rahmen persönlicher Besprechungen;
Aktuelles
LAG Hamm, Beschluss vom 08.09.15, Az. 7 TaBVGa 5/15
Auch bei freiwilliger geduldeter Wochenendarbeit hat der BR immer mitzubestimmen. Produktionsengpässe sind keine Notfälle, die das Mitbestimmungsrecht einschränken.