Entsendung in das Ausland

Entsendung in das Ausland

Eine Entsendung in das Ausland erfolgt in aller Regel für einen mehrmonatigen Zeitraum, während Dienstreisen höchstens mehrere Tage dauern. Deshalb stellen sich bei einer Entsendung in das Ausland andere komplexere Fragen. Ob ein Mitarbeiter in das Ausland entsendet wird, ist dabei individualrechtlich zu beantworten und hängt damit von seiner Zustimmung ab. Entsprechende gilt für den Arbeitsort im Ausland und die Dauer der Entsendung. In jedem Fall setzt eine Entsendung in das Ausland voraus, dass der deutsche Arbeitsvertrag grundsätzlich fort gilt und der Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert bleibt und sein Gehalt in Deutschland weiterhin abgerechnet und gezahlt wird.

Die weiteren Bedingungen einer Entsendung in das Ausland können dann in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelt werden, also insbesondere in welchem Umfang deutsche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zur Entgeltfortzahlung, zu den deutschen Feiertagen) im Ausland einzuhalten sind und in welchem Umfang ein entsendeter Mitarbeiter zusätzliche finanzielle Leistungen für seine Auslandstätigkeit erhält. Häufig finden sich auch Regelungen über zusätzlichen Urlaub und zu Spesen.

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