Parkplatzordnung

Parkplatzordnung

Die Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Nach der Rechtsprechung des BAG ist nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, sondern das Ordnungsverhalten betroffen. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Firmenparklätzen sollte u. a. folgendes sein:

  • Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze
  • Reihenfolge der Nutzungsberechtigten (sofern keine ausreichende Zahl an Parkplätzen vorhanden ist)
  • Regelung der Nutzungsbedingungen, wie z. B.
    • Konkrete Zuweisung einzelner Parkplätze oder freie Verfügbarkeit aller vorhandenen Parkplätze für die berechtigen Mitarbeiter?
    • Dauer einer Überlassung eines Parkplatzes
    • Umfang der Überlassung (auch private Nutzung oder nur dienstliche Überlassung)

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