Parkplatzordnung
Parkplatzordnung
Die Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Nach der Rechtsprechung des BAG ist nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, sondern das Ordnungsverhalten betroffen. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Firmenparklätzen sollte u. a. folgendes sein:
- Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze
- Reihenfolge der Nutzungsberechtigten (sofern keine ausreichende Zahl an Parkplätzen vorhanden ist)
- Regelung der Nutzungsbedingungen, wie z. B.
- Konkrete Zuweisung einzelner Parkplätze oder freie Verfügbarkeit aller vorhandenen Parkplätze für die berechtigen Mitarbeiter?
- Dauer einer Überlassung eines Parkplatzes
- Umfang der Überlassung (auch private Nutzung oder nur dienstliche Überlassung)