Dienstjubiläen

Dienstjubiläen

In Betrieben bestehen häufig seit vielen Jahren Regelungen zu Dienstjubiläen, deren rechtliche Grundlage nicht eindeutig ist. Als Rechtsgrundlage möglich sind Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitsverträge, Gesamtzusagen und betriebliche Übungen. Für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung muss dies zunächst geklärt werden, weil hiervon die Reichweite einer neuen Betriebsvereinbarung abhängt. In einer Betriebsvereinbarung sollten unter Beachtung dieser Rechtsgrundlagen geregelt werden,

nach welchen Zeiten einer Betriebszugehörigkeit ein Dienstjubiläum jeweils vorliegen soll, wie die Betriebszugehörigkeit genau bestimmt wird und welche Zuwendungen für eine Dienstjubiläum erfolgen soll. Zusätzlich können auch die Einzelheiten für eine jährliche Jubilar-Feier geregelt werden.

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