Variable Vergütungssysteme
Variable Vergütungssysteme
Bei variablen Vergütungssystemen besteht das vom Arbeitgeber gezahlte monatliche Entgelt der Arbeitnehmer aus einem festen und einem variablen Bestandteil. Variable Entgeltbestandteile werden schon längst nicht mehr nur Mitarbeitern im Vertrieb, sondern inzwischen auch in vielen anderen Unternehmensbereichen gezahlt. Variable Entgeltbestandteile können Prämien, Boni, Gratifikationen oder sonstige, an Unternehmenskennzahlen und/oder an Leistungen der Mitarbeiter geknüpfte Entgeltzahlungen sein. Häufig liegen der Zahlung variabler Entgeltbestandteile Zielvereinbarungen zugrunde, denen wiederum ein Bonussystem zugrunde liegt, also ein Kriterienkatalog, nach dem sich der Bonusanspruch errechnet. Sowohl die Einführung als auch die Ausgestaltung eines Bonussystems gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Entlohnungsgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), soweit keine abschließende gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.
Inhalt eines variablen Vergütungssystems sind u.a. folgende Punkte:
Definition des von einem variablen Vergütungssystem betroffenen Mitarbeiterkreises
- Art der variablen Entgeltbestandteile
- Kriterien für die Bemessung der variablen Entgeltbestandteile
- Auszahlungsmodalitäten
- Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Differenzen des Mitarbeiters und des Arbeitgebers über die korrekte Höhe eines variablen Vergütungsbestandteils