Brückentage

Brückentage

Bei der Einführung und bei der Festlegung von konkreten Brückentagen hat der Betriebsrat voll mitzubestimmen. Er hat hier auch ein Initiativrecht. Eine Betriebsvereinbarung hierzu bezieht sich üblicherweise immer auf ein Kalenderjahr und legt die konkreten Brückentage fest. Bei einer unbefristeten Betriebsvereinbarung besteht das Problem, dass die Anzahl der sinnvollen Brückentage in den verschiedenen Kalenderjahren voneinander abweichen kann und die Lage im Kalender typischerweise in jedem Jahr unterschiedlich ist.

In einer Betriebsvereinbarung zu Brückentagen empfehlen sich Regelungen über die Art und Weise der Vor- oder Nacharbeit der ausgefallenen Arbeitszeit sowie über einen eventuell erforderlichen Notdienst an den Brückentagen.

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