Flexibilisierung der Arbeitszeit

Flexibilisierung der Arbeitszeit

In einer Betriebsvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist mit dem Betriebsrat zunächst der zeitlichen Rahmen, der den Mitarbeitern zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung zur Verfügung steht, zu vereinbaren. Dies gilt zum einen für die Festlegung der Tage, an denen im Betrieb überhaupt gearbeitet wird und zum anderen für die Festlegung von Zeitkorridoren für die einzelnen Wochentage.  Bei der Arbeitszeitgestaltung müssen zudem die im Arbeitszeitgesetz enthaltenen Grenzen eingehalten werden.

In Betriebsvereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist damit im Wesentlichen folgendes zu regeln:

  • Für welche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen soll die BV gelten?
  • Sinn und Zweck einer Flexibilisierung der Arbeitszeit im Betrieb
  • Regelungen zum zeitlichen Rahmen der zu erbringenden Arbeitszeit
  • Regelungen zu Kern- und Gleitzeit
  • Regelungen zum Abbau bzw. zum Ausgleich von Guthaben- und Minusstunden
  • Regelungen zu Zeitkonten
  • Art, Form, Inhalt und Umfang der Dokumentationspflichten der geleisteten Arbeitszeit
  • Kontrollrechte des Betriebsrats

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