Dienstreisen

Dienstreisen

Das Thema Dienstreisen ist in vielen Betrieben regelungsbedürftig, obwohl der Betriebsrat hier im Wesentlichen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat. Der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung bietet sich hier jedoch gleichwohl an, weil so insbesondere das Thema der Arbeitszeiten umfassend behandelt werden kann. Dabei muss differenziert werden nach vergütungspflichtiger Arbeitszeit und nach Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Zeiten einer mehrtägigen Dienstreise behandelt werden. Schließlich ist ggf. zu regeln, welche Rahmenbedingungen gelten sollen für Dienstreisen in das Ausland (also z. B. Freiwilligkeit oder Verpflichtung zur Ableistung einer Auslandsdienstreise, Erfassung der Arbeitszeiten, Beachtung von deutschen Arbeitsrechtsgesetzen, Vorliegen von ev. erforderlichen Arbeitserlaubnissen und Visa, zusätzliche finanzielle Leistungen usw.).

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